Schadensmeldung
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, nach Verursachung eines Schadens an Betriebs- oder Fremdeigentum (Fahrzeuge, Gebäude, Werkzeug, etc.) diesen, unabhängig von der Schadenshöhe, der Geschäftsleitung innerhalb von 24 Stunden mit diesem Formular zu melden.
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